ALpha agrar Allgemeine GEschäftsbedingungen

1. Unsere Kaufangebote sowie Miet- & Pachtangebote verstehen sich ausdrücklich freibleibend, unverbindlich und vertraulich. Sie sind nur für den Auftraggeber bzw. Interessenten bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der festgelegten Provision, unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte.

2. Die jeweilig vereinbarte bzw. im Angebot oder Exposé ersichtliche Makler-Käuferprovision ist verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags. Eine Käuferprovision bzw. ein Honorar ist auch dann verdient, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft (z. B. Teil- oder Mietkauf) zustande kommt. Im Kaufvertrag wird eine entsprechende Makler-Provisionsklausel aufgenommen; hiermit erklärt sich der Käufer ausdrücklich einverstanden. Der Alpha-Agrar GmbH ist es gestattet, auch für den Verkäufer als Auftragsmakler provisionspflichtig tätig zu werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Auftragsmakler – mit schriftlicher oder mündlicher Legitimation durch den Verkäufer bzw. Vermieter sowohl für die Verkäufer-, Vermieter- als auch für die Käufer- bzw. Mieterseite provisionspflichtig tätig sind (tätig sein können). Bei Vermietungen bzw. Verpachtungen ist die Mieter- bzw. Pächterprovision verdient und fällig mit Abschluss eines entsprechenden Miet- bzw. Pachtvertrags.

3. Wir sind sowohl als Nachweis- und / oder als Vermittlungsmakler tätig. Beides ist für den Käufer bzw. Mieter provisionspflichtig.

4. Die Provisionsverpflichtung für den Käufer gilt auch für den Erwerb in Versteigerungen und für weitere Grundstücke / Immobilien / Gesellschaftsanteile vom selben Eigentümer sowie für die betreffenden Grundstücke angrenzende Nachbargrundstücke. Der den Provisionsanspruch auslösende Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklerangebot und einem nachfolgenden Vertragsabschluss wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Auftraggeber bzw. Interessent das nachgefragte Objekt später noch einmal vom Verkäufer selbst oder dritten Personen oder Unternehmen bzw. Maklern angeboten erhält.

5. Der Auftraggeber bzw. Interessent ist zur festgelegten Provisionszahlung verpflichtet, falls das Rechtsgeschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objekts wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Verschuldens des Auftraggebers bzw. Interessenten, durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber bzw. Interessent zu vertreten hat. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs genügt jeder Nachweis. Der Auftraggeber bzw. Interessent kann sich nur dann darauf berufen, das angebotene Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dies uns unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots bzw. Exposé, schriftlich mitteilt und uns gleichzeitig schriftlich bekanntgibt, woher und wann er die Kenntnis des Objekts erlangt hat. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.

6. Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehen Provision vom Auftraggeber bzw. Interessenten zu zahlen. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb Jahresfrist vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäfts zwischen den von uns nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäfts darstellt.

7. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten, ebenso eine Einstellung der Verkaufsabsicht seitens des Eigentümers.

8. Alle Angaben und Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. Verkäufers und sind ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Sämtliche überlassene Unterlagen wie Flächenlisten und -angaben, Lagepläne, Grundrisse, Forstbetriebswerke, Abschusszahlen, Pacht- und Mietverträge, sonstige Dokumente etc. vermögen von uns nicht geprüft werden und sind somit unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für alle im Exposé gemachten Flächen-, Größen-, Nutzungs- sowie Preisangaben. Der angebotene Verkaufspreis ist freibleibend, der Eigentümer bzw. Verkäufer behält sich jederzeit eine Änderung des Verkaufspreises vor, gleiches gilt für alle gemachten Angebotsangaben.

9. Verbraucher haben ein Widerspruchsrecht betreffend dem Maklervertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Widerrufsbelehrung. Diesbezüglich verweisen wir auf die Bestimmungen und Inhalte dieser, Ihnen unsererseits bereits übersendeten, Widerrufsbelehrung. Haben Sie uns zur vorzeitigen Tätigkeit innerhalb der 2 Wochenfrist aufgefordert und wir der Objektnachweis vollständig erbracht, entfällt Ihr Widerspruchsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

10. Datenschutz: Der Kunde willigt gem. § 4a BDSG ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an etwaige Verkäufer übermittelt.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

12. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Stattdessen tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung.